
Kosten
Ich arbeite in einer Privatpraxis.
Die Kosten der Behandlung richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Kostenübernahme durch private Krankenversicherungen
Private Krankenversicherungen und die Beihilfe übernehmen in der Regel die Kosten für eine ambulante Psychotherapie. Teilweise gibt es dabei Beschränkungen der Sitzungsanzahl pro Jahr. In seltenen Fällen ist eine Psychotherapie vom Leistungsumfang ausgeschlossen. Ich empfehle Ihnen, bei Ihrer Krankenversicherung anzurufen und sich über Ihren persönlichen Tarif und die Möglichkeiten einer ambulanten Psychotherapie zu informieren. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP inkl. Analogleistungen). Aktuell werden für eine Kurzzeittherapiesitzung 167,58 € (50 Minuten) berechnet. Für eine Langzeittherapiesitzung werden 134,06 € (50 Minuten) abgerechnet. Sollte Ihre Krankenversicherung die entstandenen Kosten nur teilweise übernehmen, müssen Sie für die Differenz selbst aufkommen.
Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkassen mit dem Kostenerstattungsverfahren
Falls Sie gesetzlich krankenversichert sind, ist es möglich, die Therapie im Kostenerstattungsverfahren durchzuführen. Dafür ist jedoch vorab ein Antrag bei Ihrer Krankenkasse nötig.
Kosten selbst übernehmen
Wenn Sie die Kosten selbst tragen möchten, erfolgt die Abrechnung nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP inkl. Analogleistungen). Aktuell wird eine Einzelsitzung (50 Minuten) mit 134,06 € abgerechnet.